Stellungnahme zu TOP 4 der Gemeinderatsitzung am 21.01.2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrtes Ratskollegium,
sehr geehrte Besucher,
wir beschließen heute erstmalig eine Satzung zur Nutzung von Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Freiflächen der beiden Schulen und auch hier zeigt sich leider wieder einmal die Notwendigkeit solch einer rechtlichen Handhabe.
Geklärt sind nun die Begrifflichkeiten, um welche Flächen es sich handelt und wie man sich dort –und eigentlich sollten viele Punkte selbstverständlich sein- verhält.
Nicht zuletzt die nicht enden wollenden Lärmbelästigungen, der Vandalismus und die Verschmutzungen auch auf den Bereichen rund um die Schulen machen solch eine Verordnung notwendig.
Unser Dank für die ausgewogene und ausführliche Ausarbeitung der Verordnung geht in diesem Fall an Ulrike Krause aus dem Umweltamt, die sich, angepasst an die in Oftersheim bestehenden Bedürfnisse, eingehend damit befasst hat.
Die Umsetzung solch einer Verordnung obliegt lt. §60 Polizeigesetz dem ortsansässigen Vollzugsdienst respektive dem Ordnungsamt.
Um diese Verordnung im Nachgang dann nicht als einen „Papiertiger“ enden zu lassen, wäre eine regelmäßige und monatliche Abstimmung seitens des Ordnungsamtes mit der Polizeibehörde in Schwetzingen anzuraten, um beispielsweise regelmäßige Verstöße gegen diese Ordnung abzugleichen und ggf. dann auch Platzverweise auszusprechen. Dies wird seit geraumer Zeit in Schwetzingen erfolgreich praktiziert und kann gerade in unmittelbarer Nachbarschaft zum gewünschten Erfolg führen.
Wir hoffen, in diesem Fall einen ersten, richtigen Schritt in die richtige Richtung zu beschließen und einen angemessenen Rahmen für die Bediensteten des Vollzugsdienstes zu geben.
Die CDU Fraktion stimmt einstimmig dem Neuerlass dieser Satzung zu.
Annette Dietl-Faude
CDU Fraktionssprecherin