Schließung der Notfallpraxen – Kapazitätserhöhung und Simulationsprüfung
Mit einer Kleine Anfrage bezüglich der Thematik "Schließung von Notfallpraxen" hatte sich Ende April 2025 der Landtagsabgeordnete Andreas Sturm (CDU) an die Landesregierung gewandt. Das Ergebnis der aktuell eingegangenen Antworten kommentierte Sturm wie folgt: "Die Antwort des Ministeriums ist enttäuschend. Das Sozialministerium hat die Rechtsaufsicht und hat diese nicht mit eigenen Berechnungen durchgeführt. Das ist ernüchternd. Es bleibt zu hoffen, dass die Berechnungen der KVBW richtig sind. Ich sehe es nach wie vor kritisch, aber die KVBW wird ihr Paket nicht mehr aufschnüren. Die Kassenärztliche Vereinigung ist in diesem Fall die alleinige Entscheidungsträgerin, die Ärzte entscheiden selbst über die Weiterführung, nicht der Landtag. Ich habe von Beginn an befürwortet, den Standort Schwetzingen zu erhalten."
Folgende Fragen hatte Sturm an die Landesregierung gerichtet:
1. In welchem Rahmen wurden an den verbleibenden Notfallpraxis-Standorten die Kapazitäten erhöht (wie von Minister Lucha bei der Sitzung des Sozialausschusses im Oktober 2024 zugesagt)?
2. Aus welchem Grund wurden die Schließungstermine bestimmt, bevor die Kapazitäten erhöht wurden?
3. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Kapazitätsaufstockung der Notfallpraxis Mannheim um eine Stunde ausreichend ist (falls ja, mit der Bitte um Begründung)?
4. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, sofern sie der Ansicht ist, dass die Kapazitätsaufstockung der Notfallpraxis Mannheim um eine Stunde nicht ausreichend ist, korrigierend auf die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg einzuwirken?
5. Wie lauten die Ergebnisse der EDV-gestützten Simulationsprüfung, die benötigt wird, um die Rechtsaufsicht gewährleisten zu können?
6. Wurde bei der Planung zur Schließung der Notfallpraxis in Schwetzingen berücksichtigt, dass durch den Wegfall der Notfallversorgung des Theresienkrankenhauses Mannheim eine Kapazität von 27.000 Behandlungen entfällt und kann dies anhand der Simulationsprüfung nachgewiesen werden?
7. Welche eigenen Erhebungen zu Bedarf und Angebot des ärztlichen Bereitschaftsdienstes hat die Landesregierung in Ausübung der Rechtsaufsicht durchgeführt?
Als Begründung seiner Kleine Anfrage hatte Sturm ausgeführt: "Um die Rechtsaufsicht gewährleisten zu können, sollte eine EDV-gestützte Simulationsprüfung durchgeführt werden, um alle notwendigen Parameter zu berücksichtigen, die für die Beurteilung wesentlich sind. Das Ergebnis der Simulationsprüfung (Entfernung sowie Verhältnis Bereitschaftsärzte/Bevölkerung) ist maßgeblich für die Rechtsaufsichtsprüfung. Die Behandlungsfrequenz in Schwetzingen liegt beispielsweise über der in Heidelberg – es werden mehr Fälle in Schwetzingen behandelt als in Heidelberg. In Schwetzingen wurden im Zeitraum von 2020 bis 2024 35 641 Menschen behandelt, in Heidelberg waren dies 33 410 (Zahlen des Sozialministeriums in der Antwort vom 17. Dezember 2024 zu meiner Kleinen Anfrage Drucksache 17/7775). Der GKV-Spitzenverband hat anlässlich der von der Bundesregierung geplanten Notfallreform im Rahmen einer bundesweiten Simulationsprüfung 730 Standorte für so genannte Integrierte Notfallzentren als notwendig festgestellt. Für Baden-Württemberg wären dies 96 Standorte. Nach der aktuell von der Kassenärztlichen Vereinigung geplanten Schließung von 18 weiteren Notfallpraxen bestünden demgegenüber im Land nur noch 57 Standorte. Für den Rhein-Neckar-Kreis als bevölkerungsreichsten Landkreis mit Mannheim und Heidelberg wären somit vier ärztliche Bereitschaftspraxen notwendig. Durch die Schließung der Notfallpraxis Schwetzingen wäre dies eine Praxis zu wenig."
Die Antworten des Sozialministeriums BW können der PDF (>siehe rechts Infomationsleiste) entnommen werden.